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   BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20794
BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15 (https://dejure.org/2015,20794)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2015 - 2 StR 134/15 (https://dejure.org/2015,20794)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 2 StR 134/15 (https://dejure.org/2015,20794)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verknüpfung zwischen eingesetztem Nötigungsmittel und Wegnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung eines Schuldspruchs wegen schweren Raubes; Finale Verknüpfung zwischen der Drohung oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub; Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verknüpfung zwischen eingesetztem Nötigungsmittel und Wegnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsrechtliche Prüfung eines Schuldspruchs wegen schweren Raubes; Finale Verknüpfung zwischen der Drohung oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub; Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Raub ist doch an sich ganz einfach

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und die finale Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3320
  • NStZ 2015, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 363/14; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 249 Rn. 6 ff. jeweils mwN).

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15
    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Gericke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 12).
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14

    Abgrenzung von Raub und Diebstahl (finale Verknüpfung)

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 363/14; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 249 Rn. 6 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der

    Die aufgezeigten Mängel haben die Aufhebung auch der tateinheitlich angenommenen Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB zur Folge (§ 353 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 134/15).
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